Ist Diabetes eine Behinderung?

Diabetes kann für Betroffene eine schwere Behinderung darstellen. Unter welchen Umständen macht es Sinn, einen Grad der Behinderung (GdB) bei Diabetes zu beantragen? Welche Vor- und Nachteile hat ein Schwerbehindertenstatus und wie und wo stellst du am besten einen Antrag?

Grad der Behinderung (GdB) bei Diabetes

Hast du schon mal darüber nachgedacht, dass du wegen deiner Diabetes-Erkrankung behindert sein und einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen könntest? Und wusstest du, dass ein Behindertenstatus viele Vorteile bzw. so genannte Nachteilsausgleiche mit sich bringen kann? Und dass auch Arbeitgeber:innen davon profitieren können, Schwerbehinderte einzustellen? 

Was ist überhaupt eine Behinderung?

Laut der Definition im Neunten Sozialgesetzbuch sind Menschen behindert…

„…. wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ [1]

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Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung beziffert. Er variiert zwischen 20 und 100 und steht nicht für einen prozentualen Anteil. Man hat also nicht einen GdB von 40%, sondern einfach einen GdB von 40. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen [2].

Wie wird der GdB bei Diabetes bestimmt?

Du kannst den GdB beim Versorgungsamt beantragen (weiter unten steht wie). Die dortigen Amtsärzt:innen oder ärztliche Gutachter:innen prüfen dann deinen Antrag und im Idealfall, wie hoch dein Grad der Behinderung ist. Dabei richten sie sich nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ aus der Versorgungsmedizin-Verordnung. Diese enthalten Werte über die Höhe des Grads der Behinderung. Ausschlaggebend ist, wie sehr du durch die Erkrankung und der Therapie im Alltag beeinträchtigt bist.

Leidest du zusätzlich zur Diabetes-Erkrankung unter Begleit- oder Folgeerkrankungen wie beispielsweise eine Retinopathie (Sehstörung), dem diabetischen Fuß oder Nervenschäden wird ein Gesamt-Grad der Behinderung berechnet. Dabei werden die einzelnen Werte nicht einfach zusammengerechnet, sondern es werden die einzelnen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit betrachtet und daraus ein Gesamtgrad der Behinderung festgelegt [3].

GdB bei Diabetes: Einstufung

Dein Grad der Behinderung bei Diabetes ist abhängig von den Auswirkungen der Erkrankung. Die Tabelle bietet eine Übersicht, welcher GdB bei welchen Funktionsbeeinträchtigungen bei Diabetes vergeben werden kann [4]:

Einstufung des GdB für Menschen mit Diabetes

GdBEinschränkungen durch Diabetes
20Therapie kann Unterzuckerung auslösenAlltag durch Behandlung eingeschränkt
30-40Therapie kann Unterzuckerung auslösentägliche Blutzuckerkontrolle erforderlichweitere Beeinträchtigungen in der Lebensführung
50tägliche Insulintherapie mit mindestens 4 Injektionenselbständige Anpassung der Insulindosis notwendigDokumentation der Blutzuckermessungen und Insulindosenerhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung

Da es die meisten Nachteilsausgleiche erst ab einem GdB von 50 gibt, macht es Sinn, diesen anzustreben, sofern du in deiner Lebensführung benachteiligt bist. Ab einem GdB von 50 können noch sogenannte Merkzeichen definiert werden. Sie definieren die Art der Behinderung und berechtigen teilweise den Zugang zu erweiterten Nachteilsausgleichen. Erhältst du einen GdB von 30 bis 50, kannst du einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Eine solche Gleichstellung ist mit Vorteilen wie einem erweiterten Kündigungsschutz verbunden [2].

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Neben dem GdB gibt es Merkzeichen, die im Schwerbehindertenausweis vermerkt werden können. Sie definieren die Art der Behinderung und berechtigen teilweise den Zugang zu erweiterten Nachteilsausgleichen. (Diabetes-Hilfe)

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

G: Für Diabetes mellitus-Betroffene mit häufigen hypoglykämischen Schocks kann unter bestimmten Umständen das Merkzeichen G vergeben werden. Es steht für erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. 

H: Für jugendliche Betroffene kann bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres das Merkzeichen H vergeben werden. Dies steht für „hilflos“ und begründet sich durch die permanent erforderliche Überwachung der Ernährung, Bewegung und der Insulin-Dosierung durch erwachsene Personen, da sonst die Gefahr eines hypoglykämischen Schocks besteht. (Diabetes-Hilfe)

Warum macht es Sinn den GdB bei Diabetes zu beantragen?

Menschen mit einer anerkannten Behinderung haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche, da sie nicht voll arbeiten können und aufgrund ihrer Erkrankung meist mit zusätzlichen Kosten und weiteren Nachteilen gegenüber gesunden Menschen zu kämpfen haben. Diese Nachteile sollen durch die Nachteilsausgleiche ausgeglichen werden.

Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von der Art der Behinderung (z. B. Gehbehinderung oder psychische Behinderung) und dem GdB. Typische Nachteilsausgleiche für Diabetes-Betroffene mit einem GdB von 50 können laut Neunten Sozialgesetzbuch beispielsweise sein [5]: 

  • Steuervorteile wie ein steuerfreier Pauschbetrag* 
  • Diverse Hilfen und Nachteilsausgleiche im Beruf wie z. B. Sonderkündigungsschutz, Sonderurlaub von einer Woche zusätzlich im Jahr, die Möglichkeit Überstunden abzulehnen und das Recht auf frühzeitige Altersrente 
  • Vergünstigung des Rundfunkbeitrags
  • Ergänzende Leistungen zur Reha
  • Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln 
  • Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung

*Eine Steuerersparnis können auch Eltern von an Diabetes erkrankten Kindern und Jugendlichen mit einem Schwerbehindertenausweis erhalten.

Ein Behindertenstatus mit einem krankheitsbedingten Kündigungsschutz oder einer Woche Sonderurlaub im Jahr kann dir beispielsweise helfen, im Job zu bleiben und dir Auszeiten zu nehmen, ohne gestresst zu sein oder Angst davor zu haben, deinen Arbeitsplatz zu verlieren. Es lohnt sich also, den GdB zu beantragen, gerade wenn du durch deine Erkrankung auch finanziell beeinträchtigt bist oder Angst haben musst, wegen erhöhter Fehlzeiten deine Arbeitsstelle zu verlieren.

Wo stellst du den Antrag? 

Von Bundesland zu Bundesland kann sich die Antragstellung leicht unterscheiden. Den Antrag kannst du entweder online oder direkt beim Versorgungsamt deiner Gemeinde oder Stadt stellen (auch “Amt für Soziale Angelegenheiten” oder “Amt für Soziales und Versorgung” genannt). Wenn du einen GdB kleiner als 50 vermutest, kannst du einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit einreichen.

Hilfe bei der Antragsstellung GdB Diabetes

Bei der Beantragung können dir soziale Dienste von Reha-Einrichtungen oder Kliniken, Sozialverbände wie der Sozialverband VdK Deutschlands e. V. sowie Schwerbehindertenvertretungen helfen. 

Die Deutsche Diabetes Hilfe bietet dir auf ihrer Webseite den Download einer ausführlichen Informationsbroschüre zum Thema “Schwerbehindertenausweis mit Diabetes” mit vielen praktischen Tipps, Checklisten und den genauen Gesetzestexten zur Schwerbehinderung.

Worauf solltest du bei der Antragstellung achten?

Wenn du weitere chronische Erkrankungen sowie Folgeerkrankungen von Diabetes hast, liste sie mit auf und lass sie dir von ärztlicher Seite bestätigen. Wenn du gerade in einer Klinik bist oder mal in einer warst, achte darauf, dass alle relevanten Diagnosen im Entlassungsbericht notiert werden.

Vermerke, inwiefern dich die Krankheit im Beruf und im Alltag einschränkt. Ärztliche Atteste oder Entlassungsberichte musst du dem Antrag zwar nicht beilegen, aber sie werden von den zuständigen Ämtern ggf. selbst bei den Ärzt:innen und Kliniken angefordert. Daher kann es hilfreich sein, regelmäßig zu behandelnden Ärzt:innen zu gehen und diese im Antrag mit anzugeben.

10 Tipps zur Antragsstellung eines GdB Diabetes

  1. Achte beim Ausfüllen des Antrags darauf, alle Fragen gründlich und umfassend zu beantworten. Je mehr Informationen er enthält, desto höher stehen deine Chancen auf Bewilligung.
  2. Gib neben der Haupterkrankung alle weiteren Erkrankungen sowie Begleit- und Folgeerkrankungen an. Nummeriere die Erkrankungen in der Übersicht am besten durch, damit du sie später nicht immer wieder neu auflisten musst.
  3. Achte auf eine detaillierte Beschreibung der mit den Erkrankungen einhergehenden Einschränkungen im Alltag und Beruf. Diese sind ausschlaggebend für die Höhe des GdB.
  4. Trage eventuell bereits die von dir gewünschten Merkzeichen mit ein.
  5. Gehe regelmäßig zu behandelnden Ärzt:innen und besprich mit ihnen die Antragstellung. Bitte sie, dich dabei zu unterstützen, indem sie die Arztbriefe ausführlich mit allen Diagnosen und mit ausführlichen Informationen verfassen, inwiefern dich diese Erkrankungen im Beruf und im Alltag einschränken.
  6. Führe alle Namen und Kontaktdaten von behandelnden Ärzt:innen und Kliniken auf, damit Gutachter:innen weitere medizinische Auskünfte einholen können.
  7. Fülle dafür auch die dem Antrag beiliegenden Schweigepflichtentbindungen und Einverständniserklärungen aus.
  8. Bereits vorhandene Arztbriefe kannst du gleich (in Kopie) bei der Antragstellung mit einreichen. Dies kann die Bearbeitungszeit verkürzen.
  9. Lege dem Antrag ein Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis bei.
  10. Speichere dir eine Kopie vom fertigen Antrag, damit du nachlesen kannst, welche Informationen du bereits eingereicht hast und dich im Notfall darauf beziehen kannst. 

Kann ich den GdB bei Diabetes auch rückwirkend beantragen?

Wenn es dafür einen bestimmten Grund gibt und du entsprechende Nachweise (z. B. Arztberichte) hast, kannst du den GdB auch rückwirkend beantragen. Gründe dafür könnten z. B. die rückwirkende Gewährung von Nachteilsausgleichen z. B. des Kündigungsschutzes oder der Ermäßigung von Steuern sein [5]. 

Sollte sich dein Zustand nach Antragstellung verbessern oder verschlechtern, bist du verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen. 

Schwerbehinderte einstellen: Vorteile für Arbeitgeber:innen

Durch die Beschäftigung einer Person mit Behindertenstatus kann ein Unternehmen mehrere Vorteile haben:

  • Fördermöglichkeiten, wie z. B. Zuschüsse durch die jeweiligen Integrationsämter (wenn der Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt)
  • Fördermittel durch die Bundesagentur für Arbeit
  • Eingliederungszuschuss zum Gehalt für die Dauer von bis zu zwei Jahren (bis zu 70% des Gehalts)

Diese Unterstützungen können Unternehmen entlasten und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Integration leisten [6].

Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 20 Personen sind sogar verpflichtet, einen bestimmten Anteil schwerbehinderter Arbeitnehmer:innen zu beschäftigen. Alternativ müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Und natürlich können Mitarbeiter:innen mit Behinderung dennoch gekündigt werden. Nur bedarf es einer Zustimmung des Integrationsamts, welches sicherstellen muss, dass der Kündigungsgrund nicht die Erkrankung und die damit verbundenen Einschränkungen sind [6]. 

Darüber hinaus gelten Menschen mit Behinderung meist als besonders motiviert und loyal dem Unternehmen gegenüber. Aufgrund ihrer Erkrankung haben sie gelernt, ihre Grenzen besser zu wahren, wissen ganz genau was sie leisten können und was nicht und sie achten auf sich und ihre Gesundheit.

Fazit

Die Beantragung eines Behindertenstatus kann sich für Diabetes-Betroffene in vielen Fällen lohnen. Sowohl auf Arbeitgeber:innen- als auch auf Arbeitnehmer:innen-Seite gibt es diverse Vorteile. Besonders wenn du finanziell durch deine Krankheit beeinträchtigt bist (Arbeitszeitreduzierung, Krankschreibung, Berentung) oder wenn dir die vielen Fehlzeiten Sorge und Stress bereiten und du Angst hast dadurch deinen Arbeitsplatz zu verlieren, ist die Beantragung des Behindertenstatus eine gute Idee.

Denn Sorgen und Stress sind nicht gerade heilungsfördernd und können dazu führen, dass deine Krankheit sich verschlechtert. Der Behindertenstatus kann dir somit helfen, eine bessere Selbstfürsorge zu betreiben.

Quellen

[1] SGB IX – Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – § 2 (2016a). Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Artikel 1 des Gesetzes vom 23.12.2016, BGBI. I S.3234 § 2 Begriffsbestimmungen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html  (letzter Aufruf: 30.03.2024)

[2] Ärzteblatt, D. Ä. G., Redaktion Deutsches. (2010). Schwerbehindertenausweis: Voraussetzungen für Diabetiker geändert. Deutsches Ärzteblatt. https://www.aerzteblatt.de/archiv/78615/Schwerbehindertenausweis-Voraussetzungen-fuer-Diabetiker-geaendert (letzter Aufruf: 03.06.2024)

[3] Ebert, O. (2020). Schwerbehindertenausweis mit Diabetes. diabetesDE – Deutsche DiabetesHilfe. https://www.diabetesde.org/system/files/documents/schwerbehindertenausweis_broschuere_2020_final.pdf (letzter Aufruf: 03.06.2024)

[4] diabetesDE. (2010). Einstufung des Grads der Behinderung (GdB) bei Menschen mit Diabetes. https://www.diabetesde.org/system/files/documents/uploads/pics/Einstufung_GdB_fuer_Diabetiker_28.9.2010_ebert.pdf [Zugriff am 30.05.2024]

[5] SGB IX – Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (2016). Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Artikel 1 des Gesetzes vom 23.12.2016. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/index.html#BJNR323410016BJNE000300000 (letzter Aufruf: 30.03.2024)

[6] Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen. (2017). Schwerbehinderte Menschen im Betrieb: Ein Ratgeber für Arbeitgeber. https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013802.pdf (letzter Aufruf: 03.06.2024)

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